Einstellung der schulischen Testungen bzw. Beendigung der Testobliegenheit zum 1. Mai 2022

Liebe Eltern,

die anlasslosen schulischen Testungen werden mit Ablauf des Monats April eingestellt. Gleichzeitig werden die allgemeine Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler sowie auch die „3G-Regelung“ für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen Tätige sowie schulfremde Personen beendet.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung bzw. für das Betreten des Schulgeländes ist damit ab 1. Mai 2022 kein aktueller Testnachweis mehr erforderlich.

In der Unterrichtswoche nach den Osterferien (25. bis 29. April 2022) bleibt es hingegen noch bei den bisherigen Regelungen.