• Der LehrplanPlus

            Der bayerische LehrplanPLUS versteht sich als Weiterentwicklung des Lehrplans von 2001 und betont insbesondere die Ausbildung von Kompetenzen. Er gilt seit September 2014 für die 1. und 2. Klassen, ab dem Schuljahr 2015/16 für alle 3. Klassen und ab dem Schuljahr 2016/17 schließlich auch für alle 4. Klassen.

            Sollten Sie Interesse haben, sich in den LehrplanPLUS einzulesen, finden Sie diesen hier:

            LehrplanPlus Grundschule Bayern

          • Schulbücher

            In den 1. Klassen arbeiten die Kolleg*innen in Deutsch mit der „Mimi“. Der Schriftspracherwerb erfolgt einerseits mit Hilfe einer Anlauttabelle und andererseits durch die ausführliche Erarbeitung der einzelnen Buchstaben und Laute.

            In den 2. Klassen wird dann das Lesebuch „Bausteine“ und das Sprachbuch „Sprachsteine“ vom Westermann-Verlag eingesetzt. In den 3. und 4. Klassen arbeiten wir mit den Lese- und Sprachbüchern von Jojo vom Cornelsen-Verlag. In Mathematik wird in der 1. und 2. Jahrgangsstufe das Buch „Welt der Zahl“ (Westermann-Verlag), in der 3. Und 4. Klasse das Buch „Zahlenzauber“ (Oldenbourg-Verlag) benutzt.

            In HSU (Heimat- und Sachunterricht) verwenden wir in allen Jahrgangsstufen das Buch „Erlebniswelt“ (Oldenbourg-Verlag).

            Die Finanzierung der Schulbücher erfolgt durch die öffentliche Hand. Wir bitten Sie darum, die Bücher pfleglich zu behandeln und sie am Anfang des Schuljahres einzubinden, sofern noch nicht geschehen. Näheres wird Ihnen die Klassenlehrerin am ersten Elternabend mitteilen.

          • Welche Schreibschrift wird vermittelt?

            Beschluss der Lehrerkonferenz: Die vereinfachte Ausgangsschrift wird beibehalten
            Der Lehrplan PLUS gibt jeder Grundschule die Möglichkeit, die bisherige Schreibschrift (Vereinfachte Ausgangsschrift VA) durch eine neue Schreibschrift (Schulausgangsschrift SAS) zu ersetzen. In der Lehrerkonferenz wurde für die Klenzeschule – aufgrund der guten Erfahrungen – der Beschluss gefasst, beginnend mit der 1. Klasse die vereinfachte Ausgangsschrift als Schreibschrift beizubehalten.

          • Erster Schultag

            Am ersten Schultag um 09.00 Uhr findet eine kleine Begrüßungsfeier auf dem Hof oder in der Aula statt. Dann begleiten die Eltern ihre Kinder zu ihren Lehrkräften. Die Kinder bleiben etwa eine Stunde zum Lernen und Spielen in ihren Klassen. Eltern, Großeltern und alle anderen Freunde treffen sich zum näheren Kennenlernen im „First Class Cafe“, in das Sie der Elternbeirat einlädt.

            Gegen 11 Uhr können Sie Ihr Kind im Schulhof wieder empfangen und sich berichten lassen, was an diesem aufregenden Tag alles passiert ist.

          • Die Lesetüte 

            Die Klenzeschule beteiligt sich seit Jahren an der Aktion „Lesetüte“. Diese ist ein bundesweites Projekt der AG Leseförderung, das im Frühjahr 2011 gestartet wurde. Nachdem die Lesetüten von Kindern aus höheren Klassen individuell und fantasievoll gestaltet  wurden, werden sie mit einem Erstlesebuch, einem Stundenplan und einem Lesezeichen bestückt. Die großen Paten überreichen die Tüten dann im Rahmen der Erstklasszeremonie ihren Patenkindern. Ziel ist es, die Leselust bei Ihren Kindern zu wecken und zu unterstützen. Zudem lernt Ihr Kind seinen Paten kennen. Eine Bindung zwischen den Schulanfängern und den älteren Schülern entsteht von Beginn an.

             

          • Eingewöhnungsphase - Die ersten Tage

            Um den Kindern den Einstieg in die Schule zu erleichtern, überwiegt in den ersten Wochen der Klassenlehrerunterricht. Am Anfang benötigen die Kinder noch besonders viel Hilfe und Anleitung. Das Pausenfrühstück wird in allen Jahrgangsstufen täglich zusammen mit der Lehrkraft im Klassenzimmer eingenommen.

            Bitte verabschieden Sie Ihr Kind möglichst bald bereits am Haupteingang. Es ist inzwischen an die Räumlichkeiten gewöhnt und findet sich allein zurecht. Sowohl das Sekretariat als auch das Rektorat haben offene Türen, sodass die Kinder jederzeit kommen und sich informieren können.

            Im Klassenzimmer tragen die Kinder Hausschuhe, damit Sie sich wohler fühlen und damit der Boden nicht schmutzig wird. Im Zuge der Rhythmisierung und des bewegten Unterrichts wird auch sehr viel auf dem Fußboden gesessen, gearbeitet und gespielt.

          • Klassenlehrer*in

            Für Ihr Kind ist die Klassenlehrer*in die wichtigste Bezugsperson. Sie/Er erteilt den größten Teil des Unterrichts, führt die Klassengeschäfte und ist zuständig für die kleinen und großen Freuden und Sorgen der Kinder. Bitte wenden Sie sich mit Fragen und Problemen, die die Klasse oder Ihr Kind betreffen immer zuerst an ihre Klassenleitung. 

            Der/die Klassenlehrer*in sollte auch wissen, wenn ihr Kind besondere Unterstützung benötigt, wenn es im familiären Umfeld oder Freundeskreis besondere Ereignisse gab oder wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, auf die in der Schule Rücksicht genommen werden sollte.

          • Stundentafel - Stundenplan 

            Die Zahl der Wochenstunden ist für die einzelnen Schuljahre in der Stundentafel festgelegt. Der Stundenplan Ihres Kindes wird Ihnen von der Lehrkraft mitgeteilt. 

            In der Jahrgangsstufe 1 haben die Kinder 23 Wochenstunden, in der 2. Jahrgangsstufe 24 Stunden Unterricht. Jeweils 16 Stunden davon entfallen auf den Grundlegender Unterricht (GU). Die Lehrkraft erteilt also keinen stundenweise gegliederten Fachunterricht. Stattdessen werden Dauer und Abfolge der Lerntätigkeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst und Musik je nach Belastbarkeit der Kinder und nach didaktischen Erfordernissen variiert.

            In der Jahrgangsstufen 3 und 4 wird Fachunterricht erteilt. In der Jahrgangsstufe 3 haben die Kinder 28 Wochenstunden, in der 4. Jahrgangsstufe 29 Stunden Unterricht.

            Nähere Informationen finden Sie hier:

            ISB Bayern Stundentafel

          • Noten

            Ab dem zweiten Halbjahr in Jahrgangsstufe 2 bekommen die Kinder in der bayerischen Grundschule Noten.
            Die gesetzliche Grundlage für Leistungsnachweise im bayerischen Schulsystem generell wird in Art. 52 (Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse) des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vorgegeben:
            „(1) Zum Nachweis des Leistungsstands erbringen die Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Die Art und Weise der Erhebung der Nachweise des Leistungsstandes ist den Schülerinnen und Schülern vorher bekannt zu geben; die Bewertung der Leistungen ist den Schülern mit Notenstufe und der Begründung für die Benotung zu eröffnen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.
            (2) Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamte während eines Schuljahres oder sonstigen Ausbildungsabschnitts in den einzelnen Fächern erbrachte Leistung werden nach folgenden Notenstufen bewertet:

            • sehr gut = 1(Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)
            • gut = 2 (Leistung entspricht voll den Anforderungen)
            • befriedigend = 3 (Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen)
            • ausreichend = 4 (Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen)
            • mangelhaft = 5 (Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt jedoch erkennen, dass trotz deutlicher Verständnislücken die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind)
            • ungenügend = 6 (Leistung entspricht nicht den Anforderungen und lässt selbst die notwendigen Grundkenntnisse nicht erkennen).

             

            Wir Klenzianer möchten Ihnen ein paar Gedanken zu diesem Thema als Impulse mitgeben

            1. Freuen Sie sich bei guten Leistungen mit Ihrem Kind! Nehmen Sie sich aber dennoch weiterhin die Zeit, die einzelnen Aufgaben der Lernzielkontrollen ganz genau durchzusehen und belassen Sie es nicht beim Lob der „guten Note“! Sonst kann der Eindruck entstehen, dass die Lerninhalte jetzt, wo es Noten gibt, auf einmal weniger wichtig sind und es nur noch auf die Ziffer ankommt.
            2. Bitte „bezahlen“ Sie Ihr Kind nicht für gute Noten! Was soll sich ein Achtjähriger denken, wenn er für eine Note „1“ 2 Euro, für eine „2“ 1 Euro usw. bekommt? Bis jetzt hat Ihr Kind gelernt, weil ihn das Thema begeistert hat, es Freude am Erfolg und an seinen Fortschritten hatte und wahrscheinlich auch, weil es Ihnen als Eltern sowie seiner Lehrerin oder seinem Lehrer gefallen möchte, sich beweisen möchte. Es wäre schön und so wertvoll für das weitere Leben und Lernen Ihres Sohnes bzw. Ihrer Tochter, wenn das so bleiben könnte! Loben Sie stattdessen die Anstrengungsbereitschaft und die erbrachte Leistung. Ihr Kind soll darauf stolz sein können.
            3. Trösten Sie Ihr Kind, wenn eine Lernzielkontrolle einmal nicht so gut ausfällt. Schimpfen Sie nicht, sondern suchen Sie gemeinsam nach Punkten, die es schon gut verstanden hat sowie Möglichkeiten, Versäumtes nachzuholen. Ermutigen Sie Ihr Kind!
            4. Bleiben Sie zuversichtlich und (so) entspannt (wie möglich)! Kinder haben ein sehr feines Gespür für die Erwartungen Ihrer Eltern und werden im Normalfall alles daran setzen, diese zu erfüllen! Sie spüren aber genauso, wenn Vater oder Mutter Ängste und Bedenken haben, sie könnten dieses oder jenes nicht schaffen. Das schwächt dann das kindliche Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit und führt leider meistens eher zu einer Verschlechterung der Leistungen, zu Frustration und Versagensängsten.
          • Elternabend

            Zu Beginn jeden Schuljahres finden Elternabende im Klassenverband statt. Vom Klassleiter bekommen Sie dafür eine Einladung. Zusätzlich finden Sie die Termine rechtzeitig auf der Homepage (→ Termine). An diesem ersten Elternabend erhalten Sie wichtige Informationen zu Organisatorischem, zu den Lerninhalten, zu Lernmethoden, wie z.B. den Lese-, Schreib- und Rechenlehrgang und Sie haben Gelegenheit, Fragen zu stellen. Außerdem wird der Klassenelternbeirat und sein Stellvertreter gewählt.

          • Krankmeldung

            Ist Ihr Kind krank, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich noch vor Unterrichtsbeginn über edupage. Wir müssen sicher sein, dass das Kind zu Hause ist, wenn es nicht zum Unterricht erscheint. 

            Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei ansteckenden Krankheiten (Windpocken, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Noroviren, etc.) auf ein Attest des Arztes bestehen müssen, bevor Ihr Kind wieder in die Schule kommen darf.

            Sollte Ihr Kind Symptome haben, die auf eine Covid19-Infektion deuten, kontaktieren Sie bitte Ihren Kinderarzt für die weitere Vorgehensweise. 

            Bitte benachrichtigen Sie uns außerdem, wenn Ihr Kind Läuse hat und schicken Sie es erst wieder in die Schule, wenn Sie die Haare mit einem Läusemittel behandelt haben.

            Darf Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Schwimm- oder Sportunterricht teilnehmen, geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Dauert die Erkrankung länger, ist ein Attest eines Arztes erforderlich.

            Meldepflichtige Krankheiten:

            Hier finden Sie einen Auszug meldepflichtiger Erkrankungen bei Kindern.

            COVID-19

            Windpocken

            Keuchhusten

            Masern

            Mumps

            Scharlach

            Noroviren

            Röteln

            Streptokokken

          • Kleidung

            Bitte kleiden Sie Ihr Kind zweckmäßig und so, dass es sich alleine aus-, um- und anziehen kann. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihr Kind mit wetterangepasster Kleidung zur Schule kommt. Denken Sie bitte auch an Mütze, Schal, Handschuhe und Schneehosen bzw. an ausreichenden Sonnenschutz (Sonnencreme, Käppi). Wir verbringen die Pausen in der Regel auf dem Hof, nur bei strömendem Regen bleiben wir im Klassenzimmer.

            An Unterrichtstagen mit Sport ist es besonders wichtig, dass die Kinder ihre Kleidung alleine an- und ausziehen können. Sportkleidung verbleibt in der Regel im Turnsäckchen in der Schule und wird nur zum Waschen vor den Ferien mit nach Hause gegeben. Im Sommer empfiehlt es sich, Socken in den Sportbeutel zu legen.

            Denken Sie bitte daran, Ihrem Kind an Sporttagen keinen Schmuck mitzugeben. Ggf. muss dieser bereits zuhause abgeklebt werden (z.B. bei medizinischen Ohrringen).

            Verloren - Gefunden? Namensschilder sind wichtig! 

            Bitte kennzeichnen Sie das Eigentum Ihres Kindes, um es vor Verlust zu sichern. Für verlorene Gegenstände und Kleidungsstücke finden Sie eine „Schlamperkiste“ im Erdgeschoss. Kleine Fundstücke werden bei Frau Eichele im Sekretariat aufbewahrt. Erinnern Sie Ihr Kind daran, regelmäßig und selbstständig in der Kiste nach verlorenen Gegenständen zu suchen.

          • Schulunfälle

            Beim Elternabend erhalten Sie ein Notfallnummern – Formular. Bitte tragen Sie hier Ihre Kontaktdaten und mindestens eine  Notfallnummer ein, unter der wir Sie oder einen Nachbarn, ein Familienmitglied… jederzeit erreichen können. Bitte denken Sie unbedingt daran, diesen zu aktualisieren, falls sich z.B. Ihre Telefonnummer ändert. Vordrucke zum Ausfüllen finden Sie dazu in unserem Downloadbereich oder bei Ihrer Klassenleitung.

            Keiner möchte sie gerne haben und doch passieren sie! Bitte melden Sie sich umgehend im Sekretariat, wenn Sie wegen einer Verletzung Ihres Kindes im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mussten. Versichert ist die gesamte Unterrichts- und Pausenzeit sowie der Weg zur und von der Schule.

          • Lernentwicklungsgespräche (Jahrgangsstufen 1 bis 3)

            Im Schuljahr 2016/17 wurden an der Klenzeschule die Lernentwicklungsgespräche als Ersatz für das Halbjahreszeugnis in den ersten Klassen eingeführt, 2017/18 wurden sie auf die zweite Jahrgangsstufe ausgeweitet und im Schuljahr 2018/19 werden sie schließlich auch für die Drittklässler angeboten.

            Die Lernentwicklungsgespräche finden in einem Zeitraum von drei Wochen im Januar / Februar statt. Die Einladung zu den Gesprächen erfolgt über einen doodle-account. Im Vorfeld füllt jeder Schüler/jede Schülerin einen Selbsteinschätzungsbogen aus, die Lehrerin/der Lehrer beurteilt die Leistungen aus ihrer Sicht und hält die Einschätzung ebenfalls in einem Bogen fest. Im Gespräch zwischen Kind und Lehrkraft werden einige Punkte heraus gegriffen, es werden Stärken und Schwächen herausgearbeitet und Zielvereinbarungen getroffen. Die Eltern sind als „stille Beobachter“ anwesend und erhalten am Ende des Gesprächs kurz Gelegenheit, Nachfragen zu stellen. Am Zeugnistag bekommen die Kinder die Bögen ausgehändigt. Die Zielvereinbarungen werden auf einem Merkblatt festgehalten, werden im Mäppchen oder auf dem Tisch aufbewahrt und sollen in den folgenden Wochen immer wieder überprüft werden.

             

          • Erkrankung von Schülerinnen oder Schülern

            Wenn Ihr Kind krank ist und zu Hause bleiben muss, muss die Schule durch Meldung im Elternportal bis spätestens 7.50 Uhr informiert werden. Die Krankmeldung Ihres Kindes erfolgt ausschließlich digital über unser Elternportal EduPage. Fehlt ein Schüler bzw. eine Schülerin mehr als 3 Tage, erwarten wir neben der Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten auch ein ärztliches Attest.

            Für Kranktage vor und nach den Ferien erwarten wir ebenso ein ärztliches Attest.

            In begründeten Ausnahmefällen kann die Schule Attestpflicht verhängen, d.h. dass bei jedem Fehlen ein ärztliches oder ein schulärztliches Attest vorgelegt werden muss.

          • Antrag auf Unterrichtsbeurlaubung

            Beurlaubungen (§ 20 BayScho) sind nur in dringenden Ausnahmefällen möglich.

            Der schriftliche Antrag ist rechtzeitig (d. h. 5 Tage vorher) in schriftlicher Form zu stellen (§ 20 BayScho). Grundsätzlich können vor und nach den Ferien keine Befreiungen genehmigt werden. Begründete Ausnahmefälle sind Beerdigungen, Hochzeiten und Geburtstage. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich. Familientreffen stellen keinen begründeten Ausnahmefall dar.