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        Für öffentliche Grund-, Förder- und Mittelschulen gilt die Sprengelpflicht. Bei zwingenden, persönlichen Gründen können Sie davon eine Ausnahme beantragen. Die Anmeldung für Ihr Kind erfolgt immer an der für Ihren Wohnort zuständigen Sprengelschule. Sollten Sie einen Gastschulantrag stellen wollen, müssen Sie dies Ihrer Sprengelschule melden und auch dort einreichen.

         

        Antrag auf gastweisen Schulbesuch (PDF)

         

        Weitere Informationen finden Sie hier.